Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Durch Erteilen von Aufträgen erklärt der Mieter sein Einverständnis mit den nachstehenden Bedingungen selbst dann, wenn sie im Gegensatz zu seinen eigenen stehen.
Preisangebot
Die im Angebot enthaltenen Preise sind reine Mietpreise und bis zu 30 Tagen nach Angebotsabgabe verbindlich. Sie beziehen sich auf einen Messe- und Ausstellungsplatz ohne Platzwechsel und die üblichen Veranstaltungszeiten, jedoch nicht für mehr als 14 Tage.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt – falls nicht anders vereinbart – frei Messeplatz. Bei Lieferung ab Werk gehen alle anfallenden Kosten bis zur Rücklieferung nach Nagold zu Lasten des Mieters.
Zahlungsbedingungen
rein netto
gemäß umseitiger Terminierung
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die im Angebot sowie die in den allgemeinen Versicherungsgrundlagen enthaltenen Bedingungen, ausgenommen sind
- Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt
- Verspäteter Transport, ebenso verlorener oder beschädigter Transport
- Nicht ordnungsgemäß vorbereiteter Ausstellungsplatz durch Mieter oder Ausstellungsgesellschaft
- Schäden, die beim Eigenaufbau des Mieters durch gemietetes Material an seinem Eigentum oder Gebäuden sowie
Einrichtungen des Veranstalters entstehen.
Der Vermieter verpflichtet sich, bei vorgenannten Ereignissen Nach- oder Ersatzlieferung in angemessener und zumutbarer Zeit zu leisten.
Haftung des Mieters
Der Mieter wird gebeten, alle ihm anvertrauten Mietgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln und sie ordnungsgemäß in dem ihm überlassenen Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigungen des Mietmaterials durch den Mieter, bzw. seine Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen wird der jeweilige Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Der Mieter wird in seinem Interesse gebeten, eine ausreichende Versicherung abzuschließen, welche die gemieteten Gegenstände ab und bis Werk Nagold abdeckt.
Bei ausländischen Messebeteiligungen treten Sonderregelungen in Kraft
Gerichtsstand Nagold
HRB 722617